Die regelmäßige Routineuntersuchung beim Zahnarzt
Die Krankenkassen und auch die Berufsverbände empfehlen eine regelmäßige Routineuntersuchung im Abstand von sechs Monaten bei Ihrem Zahnarzt.
Zahnreinigung
Hierbei wird die Zahnreinigung als Kassenleistung nur einmal im Jahr übernommen. Bei Ihrem zweiten Besuch haben Sie die Möglichkeit, die Untersuchung durch eine professionelle Zahnreinigung (PZR) zu ergänzen. Diese muss vom Patienten selbst gezahlt werden, wird aber inzwischen von vielen Krankenkassen bezuschusst. Die professionelle Zahnreinigung beinhaltet nicht nur eine Reinigung der Zähne an sich, sondern auch eine Kontrolle, inklusive evtl. Anpassung des Hygienemanagements.
Durch eine regelmäßige Routineuntersuchung, ergänzt durch eine röntgenologische Überwachung der Kariesaktivität in den Zahnzwischenräumen haben wir die Möglichkeit krankhafte Veränderungen rechtzeitig zu entdecken und zu behandeln.
Auf der folgenden Seite können Sie herausfinden, welche Krankenkassen welche Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung zahlen.
Routineuntersuchung: frühzeitige Erkennung von Karies
Es besteht die Möglichkeit, kleine, beginnende, Kariesläsionen ohne Bohren zu behandeln. Hier bieten wie Ihnen eine Behandlung mit „Icon“ an. Mit diesem Mittel können frühe Kariesläsionen ausgehungert werden.
Zahnarzt – die Routineuntersuchung
Für nähere Informationen zu diesem Thema kontaktieren Sie uns gerne jederzeit.